Elementarschadenversicherung - Überschwemmung
Von der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Schadenvolumen her betrachtet sind die z.T. sich überschneidenden Gefahren Hochwasser und
Überschwemmung in Deutschland von herausragender Bedeutung, weil sie in zeitlichem Zusammenhang auch überregional eintreten und kumulieren können.
Mit Ausnahme der FEVB und ZVGB wird in den Bedingungen und Klauseln umschrieben mit
Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a. Ausuferung vor oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
b. Witterungsniederschlägen;
c. Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a oder b.
Herkunft und Verlauf des Überschwemmungswassers bestimmen somit den Versicherungsfall.
Überschwemmung durch oberirdische Gewässer
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge
Überflutung des Grund und Bodens
Abweichende Begriffsbestimmung nach FEVB
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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