Elementarschadenversicherung - Überflutung des Grund und Bodens
Was als Überflutung des Grund und Bodens im Sinne der Bedingungen anzusehen ist, wird nicht definiert, sodass dieser Begriff im Sinne des allgemeinen
Sprachgebrauchs zu verstehen ist. Das Versicherungsgrundstück muss somit unter Wasser gesetzt werden oder Wasser muss darüber hinwegfließen, ohne dass an die
Höhe der Wasserflut Erfordernisse geknüpft sind.
Auch ist nicht ausgeführt, in welchem Umfang das Versicherungsgrundstück überflutet sein muss. Wäre die Überflutung des Versicherungsgrundstücks in seiner
ganzen Fläche gefordert, so hätte das in den Bedingungen klar zum Ausdruck gebracht werden müssen. Indes wäre dies nicht tragbar für den VN, weil insbesondere
bei topografischen Unebenheiten und Hanglage oder bei überdimensionierten Grundstücken eine unrealistische Voraussetzung für den Versicherungsfall vorläge, die
kaum risikoorientiert sein könnte.
Die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall sind somit auch dann erfüllt, wenn nur ein Teil des Versicherungsgrundstücks überflutet wird und hierdurch an
den versicherten Sachen ein Schaden entsteht.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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