Wohngebäudeversicherung - Carport
Nicht allseits ummauerter, bedachter Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug, der damit nicht den Begriff eines Gebäudes erfüllt, aber als sonstiger Grundstücksbestandteil durch besondere Vereinbarung in der Wohngebäudeversicherung versicherbar ist (Klausel 7264).
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