Leitungswasserversicherung - Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
Versicherungswert der Betriebseinrichtung und des Belegschaftseigentums ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem
Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen.
Beträgt der Zeitwert weniger als 40 Prozent des Neuwertes, oder falls dies vereinbart ist, so ist Versicherungswert der Zeitwert.
Soweit eine Sache für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb des VN nicht mehr zu verwenden ist, ist der gemeine Wert - d.h. der für den VN erzielbare
Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial - der Versicherungswert.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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