Leitungswasserversicherung - Rechtsgrundlagen
Am 1.1.2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde auch eine Anpassung der Versicherungsbedingungen erforderlich. Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat neue Allgemeine Bedingungen für die «Leitungswasserversicherung» (AWB 2008) herausgegeben,
die die bisherigen AWB von 1987 ersetzen sollen (vgl. den Beitrag Auswirkungen der VVG-Reform auf die Muster-AVB in der Sachversicherung).
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen
Risikoverhältnisse gestatten. Neben den spartenübergreifenden Klauseln SK 1101 bis SK 1904, die teilweise im Beitrag zur Feuerversicherung erörtert wurden
sind es speziell das Leitungswasserrisiko betreffende Klauseln, die in Betracht kommen.
Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des GDV an die Mitgliedsunternehmen. Die Bedingungen der einzelnen
Versicherungsgesellschaften können also von diesen Regelungen abweichen.
Außerdem gilt das VVG. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen
wurden, gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht.
Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche
Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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