Leitungswasserversicherung - Gebäude
Versicherungswert der Gebäude ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühr sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.
Falls jedoch der Zeitwert weniger als 40 Prozent und bei landwirtschaftlichen Gebäuden weniger als 50 Prozent des Neuwertes beträgt, ist Versicherungswert der
Zeitwert, der im Übrigen auch bei einer geringeren Entwertungsquote als 40 bzw. 50 Prozent vereinbart werden kann.
Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet, beschränkt sich der Versicherungswert auf den gemeinen Wert des Gebäudes.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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