Elementarschadenversicherung - Überschwemmung nach FEVB
Gebäude im förmlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet
Die FEVB schließen Gebäude vom Versicherungsschutz aus, die in einem förmlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet errichtet wurden. Definiert ist
Überschwemmung in den FEVB wie folgt:
Überschwemmung ist die Ansammlung erheblicher Wassermengen auf Geländeoberflächen als unmittelbare Folge von Hochwasser, Niederschlägen oder Schneeschmelze.
Risikobegrenzung für besonders gefährdete Grundstücke
Der Begriffsbestimmung der Gefahr Hochwasser ist zu entnehmen, dass es sich um Hochwasser aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern handeln muss.
Auf die Außergewöhnlichkeit der Ereignisse kommt es grundsätzlich nicht an, nur muss die Wasseransammlung für eine Überschwemmung erheblich sein. Anders als
nach den übrigen Bedingungen decken die FEVB jedoch nicht Überschwemmungsschäden, die durch Bruch des Uferdammes entstehen, wenn das Gewässer kein Hochwasser
führt. Zur Risikobegrenzung besonders gefährdeter Grundstücke haftet der Versicherer nicht für Schäden, wenn das Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre, vom
Zeitpunkt des Schadeneintritts an zurückgerechnet, dreimal durch Überschwemmung beschädigt worden ist und hierfür eine Entschädigung geleistet wurde. Dem
Wortlaut zufolge ist dabei auch eine eventuelle Vorversicherung bei einem anderen Versicherer zu berücksichtigen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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