Elementarschadenversicherung - Erdsenkung - Erdfall
Der Vorgang der Erdsenkung wird in den FEVB und in den durch die BWE 2008 ersetzten BEG, BEH, BEW mit Erdfall bezeichnet. Beide Begriffe stehen nach der Verkehrsanschauung für Einsenkung der Erdoberfläche durch Einsturz von Aushöhlungen unter der Erdoberfläche. In diesem Sinne definieren die Elementarschadenbedingungen diese versicherte Gefahr wie folgt:
Erdfall ist der Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen (FEVB)
Ersenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen ( BWE 2008, ECB 2008, ECBUB 2008)
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen (9510, 9610, ECB 99, ABIS)
Erdsenkung ist eine Absenkung des Erdbodens, deren Ursache ausschließlich naturbedingt ist (BFIMO)
Natürliche Hohlräume
Hiernach ist nicht jede Art und Ursache von Erdsenkung erfasst. Die Hohlräume müssen natürlichen Ursprungs sein, z.B. Auslaugungshöhlen in Gips, Salz und
Kalkstein.
Naturbedingte Hohlräume können aber auch durch Naturereignisse plötzlich entstehen, wenn starke Regenfälle Auswaschungen unter der (auch befestigten)
Erdoberfläche hervorrufen und die Erdoberfläche zunächst stabil bleibt. Schäden durch künstliche von Menschenhand geschaffene Hohlräume, selbst wenn sie
nicht (mehr) in irgendeiner Weise genutzt werden, wie Erdgruben, Erdstollen, Erz-, Kohlen- oder Salzgruben, sind somit nicht gedeckt.
Naturbedingte Absenkung
Als weitere Voraussetzung für ein versichertes Ereignis muss die Absenkung des Erdbodens naturbedingt sein und darf nicht künstlich etwa durch
Erderschütterung bei maschinellen Rammarbeiten oder durch Sprengungen hervorgerufen worden sein. Ob eine Absenkung durch ständiges Gewicht von Aufbauten oder
Aufschüttungen über Hohlräumen als nicht naturbedingt einzustufen ist, scheint sehr fraglich zu sein. Anders allerdings nach den BFIMO, denn bei diesen muss
die Ursache ausschließlich naturbedingt sein.
Hinweis
Sie sollten bei Versicherungsnahme nach den BFIMO versuchen, insoweit eine Textangleichung an die übrigen Versicherungsbedingungen zu erreichen, indem
das Wort ausschließlich gestrichen wird.
Die FEVB sprechen nicht von Absenkung, sondern von Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Damit dürfte aber nicht nur ein kurzer
Geschehensablauf gefordert sein, zumal dieser von zufälligen äußeren Einflüssen bestimmt sein kann.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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