Elementarschadenversicherung - Erdrutsch - Bergsturz
Mit dem Begriff Erdrutsch, wie er in den Bedingungswerken mit Ausnahme der FEVB definiert ist, sind zwei Elementarereignisse zusammengefasst, nämlich Erdrutsch
und Bergsturz.
Erdrutsch ist das Abrutschen oder Abgleiten von größeren Erd- und Gesteinsmassen an steilen Berghängen. In Anlehnung hieran ist in den Versicherungsbedingungen
Erdrutsch definiert als
... ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
Dass die Hänge natürlichen Ursprungs sein müssen, ist (ausgenommen FEVB, jedoch nicht für Bergsturz) nicht verlangt; jedoch muss das Abgleiten oder Abstürzen
naturbedingt sein und darf nicht beispielsweise durch Arbeiten am Hang oder in weiter Entfernung ausgelöst worden sein. In den BFIMO ist dies enger gefasst,
weil die Schadenursache ausschließlich naturbedingt sein muss und somit eine andere mitwirkende Schadenursache den Versicherungsschutz ausschließt.
Hinweis
Wenn der Versicherungsort in der Nähe von künstlichen Hängen (z.B. hohen Dämmen, Aufschüttungen, angelegten Trassen), aufgeforsteten Abraumhalden im
Braunkohle-Tagebau liegt, ist es ratsam, mit dem Versicherer eine individuelle Vereinbarung zu treffen und den Versicherungsschutz hierauf zu erweitern oder in
Zweifelsfällen eine Klärung herbeizuführen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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