Wohngebäudeversicherung - Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt
werden müssen. Diese Kosten sind in der Wohngebäudeversicherung mitversichert (z.B. § 8 Abs. 1b VHB 2008).
Beispiel
Die Giebelwand eines durch Brand beschädigten Hauses muss abgestützt werden, damit sie nicht einstürzt und den Wiederaufbau des Gebäudes unmöglich macht.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Wohngebäudeversicherung Lexikon