Hausratversicherung
Der Abschluß einer Hausratversicherung ist für jeden Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung generell empfehlenswert. Im Versicherungsumfang der verbundenen Hausratversicherung alle zur Einrichtung gehörenden Gegenstände, welche dem Gebrauch und Verbrauch dienen, also Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Bekleidung, Vorräte an Lebensmitteln usw. Darüberhinaus zählen zu den mitversicherten Sachen beispielsweise Sachen welche entweder ausgeliehen, oder per Ratenkauf angeschafft wurden und so sich unter Eigentumsvorbehalt Dritter in der Wohnung befinden.
Gegen Prämienaufschlag und mit einer von 1 Prozent begrenzten Entschädigungssumme können Fahrräder gegen den einfachen Diebstahl für den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 22.00 in den Versicherungsumfang mit einbezogen werden. Jedoch gelten hierfür besondere Regelungen, welche der Versicherungsnehmer einhalten muß. Zum Einen muß dieser dem Hausratversicherer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schaden (zum Beispiel bei einem Fahrraddiebstahl) dieses in verkehrsüblicher Weise gesichert war, zum Beispiel mit einem Fahrradschloss abgeschlossen und zum Anderen muß das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahl entweder in Gebrauch sein, oder sich im Fahrradkeller befunden haben.
Auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten beispielsweise durch einen durch Blitzschlag verursachten Schaden im Fernseher sind gegen einen Beitragsaufschlag versicherbar.
Weiterführende Informationen zur Hausratversicherungen
Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Flexible Modullösungen
Bausteinprodukte als neuer Trend
Deckungserweiterungen
Bewertung
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Sowohl die Gewalttat oder deren Androhung als auch die daraufhin erfolgte Wegnahme einer versicherten Sache muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden (§ 3 Nr. 4c VHB 2008). Dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung wird außerhalb seiner Wohnung für den Fall eine Gewalttat angedroht, wenn er nicht einen in der Wohnung befindlichen Familienangehörigen telefonisch anweist.
Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 der Hausratversicherung versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung,
Mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen. Zu dieser Kategorie gehören im Sinne der Hausratversicherung z.B. Küchenspülen, Warmwasseraufbereitungsgeräte (Boiler, Durchlauferhitzer), Waschbecken, Badewannen, Duschbecken, Wasserklosetts, Waschmaschinen und Spülmaschinen einschließlich Zu- und Ableitungsschläuchen sowie Schwimmbecken (soweit mit dem Rohrsystem verbunden), Wasserenthärtungseinrichtungen und schließlich Wasserhähne, Ventile und sonstige Armaturen.
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B. Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die Hausratversicherung tangiert; insoweit kann Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten, Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer der Hausratversicherung einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen die Wegnahme der Sache zu leisten.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Hausratversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Das Behältnis und dessen Verschluss muss so beschaffen sein, dass es wenigstens eines bescheidenen Aufwands an Kraft oder technischer Hilfsmittel bedarf, es aufzubrechen. Für die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen, deren Wert die Entschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt A § 13 Nr. 2b) VHB 2008 übersteigt, sind allerdings Behältnisse mit erhöhtem Sicherheitsgrad vorgeschrieben (s. Ziff. 9.4). Ein Einbruchdiebstahl liegt des Weiteren im Sinne der Hausratversicherung vor, wenn jemand aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet.
Unter Schäden durch Dampf fallen z.B. auch solche, die nach Bruch einer Heißwasserleitung durch den aufsteigenden Dampf entstehen. Diese Erweiterung ist insbesondere bei Betreibung von Klimaanlagen wichtig, denn die Einwirkung von mit Wasser vermischten Flüssigkeiten - wie diese für Klimaanlagen in Betracht kommen - kann über den eigentlichen Nässeschaden hinaus Kontaminierungsschäden an den versicherten Sachen verursachen. Wie bereits erwähnt, müssen für einen in der Hausratversicherung genannten Versicherungsfall genannten Rohren.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der durch die Hausratversicherung versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen Hausrat beschädigt.
Generell zum Ausschluss der hierdurch entstandenen Schäden. Versicherungsschutz besteht insoweit nur dann, wenn durch Einwirkung von Sturm oder Hagel geschlossene Öffnungen unter Beschädigung des Gebäudes (z.B. Zersplittern der Fensterscheiben) überwunden wurden. Die Hausratversicherung leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
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Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ein starker Wettbewerb hat oft den Effekt, dass sich Innovationen entwickeln, allerdings ein eher seltener Vorgang im Rahmen der Hausratversicherung. Dennoch hat sich das Angebot der Versicherer erheblich verändert.
Kein Wunder, denn Schadenquoten von unter 50 % in den letzten Jahren (46 % Gesamtschadenquote im Jahr 2009) locken die Konkurrenz an. Versicherer versuchen mit attraktiven Angeboten ihre Marktanteile zu vergrößern, denn längst reicht allein eine günstige Preisgestaltung nicht mehr aus. Besserer Service und Bedingungsverbesserungen sind vermehrt gefragt.
So werden Produkte offeriert, mit denen dem individuellen Bedarf der Kunden besser entsprochen werden kann als bisher.
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Die Allgefahrendeckung, im Industriegeschäft inzwischen üblich, ist auch im Privatgeschäft immer populärer geworden. Ganzheitliche Deckungskonzepte sind erwünscht, ebenso einfache und verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes. Allerdings ruft der intensive Wettbewerb um Marktanteile nicht überall große Begeisterung hervor, denn oft werden die Erweitungen des Versicherungsschutzes zu nicht ausreichenden Prämien oder gar prämienfrei angeboten.
Flexible Modullösungen
Die meisten Hausratversicherer haben das bisherige Produktlinienkonzept verlassen und sind auf flexiblere Modullösungen umgestiegen.
Bisher wurde Hausratversicherungsschutz mit unterschiedlich umfangreichen Versicherungslösungen in den Stufen Klassik, Komfort und Exklusiv (Namen und Deckungsumfang waren bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich) geboten. Nun sind nicht nur unterschiedliche Gefahren wählbar, sondern auch unterschiedliche Kosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Bisher hatte der Kunde oft das Gefühl, für Dinge zu bezahlen, die er gar nicht benötigte. Die Bedingungen, zu denen der Deckungsschutz jetzt gewährt wird, sind teilweise neu und können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Damit entsteht ein neues Problem: das der Rechtssicherheit. Denn leicht verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes sind nicht immer rechtssicher. Eine Erfahrung, mit der insbesondere die Allgefahrendeckung zu kämpfen hatte und noch hat.
Bausteinprodukte als neuer Trend
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Gesellschaften haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut/Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Deckungserweiterungen
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (zwischen 6 und 22 Uhr, ansonsten nur eingeschränkter Versicherungsschutz), Geltungsbereich: weltweit bis 2.000 EUR.
Diebstahl aus dem Krankenzimmer bis 2.000 EUR (Bargeld bis 200 EUR).
Sportausrüstung, die sich ständig außerhalb der Erstwohnung befindet.
Verzicht auf eine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles bis 300 EUR/m² Wohnfläche.
Handwerkerservice wie z.B. Schlüsseldienst, Sanitätsinstallateurservice, Schädlingsbekämpfung im Notfall (bis 300 EUR, max. 2.100 EUR pro Versicherungsfall).
Absicherung von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühlgut/Gefriergut.
Fahrraddiebstahl in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, auch wenn das Fahrrad außer Gebrauch ist.
Baustein Elementar schließt Überschwemmung (ausgenommen Zürszone 4), Witterungsniederschläge, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR ein.
Der Baustein Glas umfasst Gebäude- und Mobiliarverglasung, Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Gläser, Scheiben und Platten aus Kunststoff.
Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen des versicherten Hausrats; ersetzt wird alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Absicherung von Dingen, die deutlich über den Umfang einer normalen Hausratversicherung hinausgehen: z.B. Schäden durch Phishing (Vermögensschäden verursacht durch unberechtigte Personen beim Online-Banking - bis 1.000 EUR) oder Kosten der Datenrettung.
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind mitversichert.
Außenversicherung kann erhöht werden.
Handelsware bis zum Wert von 5.000 EUR kann eingeschlossen werden, die in der Wohnung vorübergehend gelagert wird.
Erweiterte Elementarschadenversicherung.
Glasversicherung (Außen- und Mobiliarverglasung).
Einschluss Trickdiebstahl bis 1.000 EUR.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit.
Bewertung
Eine Bewertung der Deckungserweiterungen sollte individuell vorgenommen werden. Ein Rundumschutz ist zwar werbewirksam, er kostet in der Regel auch unnötig Geld. Wichtig ist es, die Gefahren abzusichern, die tatsächlich einen erheblichen Schaden verursachen können. Dazu zählen die Gefahren, die durch die Basisdeckung bereits abgesichert sind.
Zusatzdeckungen sollten sich nach dem individuellen Bedarf richten. Sinnvoll ist in jedem Fall der Einschluss der groben Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe, die Mitversicherung von Elementarschäden und der Einschluss von unverschlossenem Bargeld in Höhe von mindestens 3.000 EUR. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass Verbesserungen des Deckungsumfangs automatisch auch für Bestandskunden übernommen werden.
Ist eine Hausratversicherung sinnvoll
Ob für Mieter, oder Eigentümer einer Wohnung, eine Hausratversicherung abzuschliessen, ist generell sinnvoll und empfehlenswert, auch wenn es sich um eine kleinere Wohnung handelt, oder es sich um einen vermeindlich geringen Wert des Hausrat handelt, empfehlen auch unabhängige Verbraucherberatungen wie Stiftung Warentest. Ebenso ist es auch für Hauseigentümer sinnvoll, neben der Wohngebäudeversicherung eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Die Preise, welche für eine dem Hausrat entsprechend ausgestattete Hausratversicherung anfallen, sind im Verhältnis der möglichen Schäden und den dafür anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und Reparaturen gering. Damit Sie sich über die Preise zu einer Hausratversicherung informieren können, haben wir Ihnen auf unserer Seite einen Beitragsrechner integriert, welcher es Ihnen ermöglicht, die Beiträge anonym und kostenlos online berechnen zu können.
Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll und sollte daher unbedingt abgeschlossen werden? Was viele Verbraucher unterschätzen, sind die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung welche beispielsweise durch einen Brand, oder einen Wasserschaden verursacht wurden. Ebenso wird auch der eigentliche Wert des Hausrat unterschätzt. Doch wer sich mal die Mühe macht und den Wert der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände, wie die Kücheneinrichtung, Wohn- und Schlafzimmereinrichtung, und nicht zuletzt vorhandene Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschine usw. zusammenrechnet, wirde hier schnell auf Summen von mehreren Tausend Euro kommen.
Viele Menschen stehen im Schadenfall vor dem Nichts und verlieren neben den persönlichen Dingen welche sich in der Wohnung befanden, sind auch die Einrichtungsgegenstände verloren oder zumindest beschädigt. Eine Hausratversicherung kann zwar die ideellen Werte wie persönliche Bilder nicht ersetzen, aber die anderen Alltangsgegenstände, welche dem täglichen Leben gedient haben.
Hausratversicherung
Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen.
Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines
Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher
Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf x Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart
werden. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Der
Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich anzuzeigen.
Mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen. Zu dieser Kategorie gehören
z.B. Küchenspülen, Warmwasseraufbereitungsgeräte (Boiler, Durchlauferhitzer), Waschbecken, Badewannen, Duschbecken, Wasserklosetts, Waschmaschinen und
Spülmaschinen einschließlich Zu- und Ableitungsschläuchen sowie Schwimmbecken (soweit mit dem Rohrsystem verbunden), Wasserenthärtungseinrichtungen und
schließlich Wasserhähne, Ventile und sonstige Armaturen.
Infos zur Hausratversicherung
Hagel war die einzige, bisher nicht annähernd präzisierte Gefahr. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2008 ist Hagel ein fester Witterungsniederschlag in Form
von Eiskörnern. Vorwiegend entstehen Hagelschäden durch die mittelbare Einwirkung des Hagels auf die versicherten Sachen. So wenn Hagelkörner Fensterscheiben
durchschlagen und in die Wohnung gelangen und die geschmolzenen Hagelkörner versicherte Sachen durchnässen. Die Aufschlagswucht außergewöhnlich großer
Hagelkörner kann aber auch so enorm sein.
Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2c genannt
(siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten), Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser
wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Hausratversicherung Vertrag versichert sind (z.B. für
Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Lagerung und in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.
Hausratversicherung
Soweit die vertraglichen Grundlagen der Hausratversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei
Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten
Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach
Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Hausratversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch
die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart
sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte
Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt,
um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch
Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt.
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden
gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt,
sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Hausratversicherung
und die Gebäudeversicherung.
Zu den sinnvollen Versicherungen für Senioren zählen sowohl die Hausratversicherung sowie die mit zur Hausratversicherung existieren am Markt inzwischen
ebenfalls einige Deckungserweiterungen und seniorenspezifische Extras wie z.B., Wertsachen außerhalb von Tresoren werden bis zu 30 Prozent der Hausratsumme
versichert, Assistance-Leistungen wie Schlüsseldienst, Rohrreinigungsdienst, Sanitär- und Elektroinstallateurservice, Notheizung, Schädlingsbekämpfung,
Notruf oder sonstige Handwerkerserviceleistungen.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers können diese Klauseln teils dann angebracht sein, wenn für Sachen (insbesondere weitergehende) Deckung über andere
Versicherungsverträge besteht. Nach Klausel PK 7210 sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert ausgeschlossen. Von einer
solchen Vereinbarung wird man in der Regel nur dann Gebrauch machen, wenn der Versicherungsschutz dafür anderweitig geregelt ist, z.B. für Kunstgegenstände
über eine spezielle Kunstsachenversicherung.
Außer den Kosten gemäß § 8 Nr. 1a) bis i) VHB 2008 sind ferner gemäß Abschnitt B § 13 VHB 2008 die notwendigen Kosten für Maßnahmen versichert, die der
Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte, auch wenn
sie erfolglos geblieben sind. Soweit solche Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Anweisung des Versicherers aufgewendet worden sind, hat die
Hausratversicherung sie auch insoweit zu ersetzen.
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und
dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Sowohl die Gewalttat oder deren Androhung als auch die daraufhin erfolgte Wegnahme einer versicherten Sache muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen
sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden
(§ 3 Nr. 4c VHB 2008). Dem Versicherungsnehmer wird außerhalb seiner Wohnung für den Fall eine Gewalttat angedroht, wenn er nicht einen in der Wohnung
befindlichen Familienangehörigen telefonisch anweist.
In der Hausratversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar.
Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der
Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) gewährt Für diese
Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der
Einrichtung. Der Ausschluss betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand,
z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz
oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung achten
Ein ganz wichtiger Aspekt, welchen Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung beachten sollten, ist der Wert des sich in der Wohnung befindlichen Hausrat. Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung sollte daher so gewählt werden, dass Sie im Schadenfall die kompletten Kosten erstattet bekommen. Als Richtwert sollten ca. 650,- Euro pro Quadratmeter als Versicherungssumme für die Wohnung veranschlagt werden. Dies entspricht in etwa den Wert eines durchschnittlichen Haushalt.
Dieser Richtwert kann sich natürlich je nach Ausstattung und die sich in der Wohnung befindlichen Wertgegenstände angepasst werden. Wichtig ist, dass Sie bei höherwertigen Hausratgegenständen wie Schmuck, teure Elektogeräte ect. Nachweise über deren Existenz erbringen können, falls diese durch einen Schaden beschädigt, oder zerstört wurden.
Solche Nachweise können beispielsweise in Form von Fotos, oder Kaufbelegen erbracht werden, welche Sie Ihrem Hausratversicherer vorlegen können. Dies erleichtert nicht nur Ihrer Hausratversicherung bei der Schadenregulierung die Arbeit, sondern auch für Sie besteht so der Vorteil einer schnelleren Schadenregulierung durch Ihren Hausratversicherer.
Eine Reihe von Verbrauchern stellt sich die Frage, welche Hausratversicherung ist gut? In unserem Beitragsrechner finden Sie eine große und umfangreiche Auswahl an Anbietern inklusiv dem Hausratversicherung Testsieger 2025 zwischen denen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz vergleichen können.
Wie auch Stiftung Warentest feststellte, liegen die Einsparungen der Preise bei einer Hausratversicherung zwischen den jeweils teuersten und günstigsten Tarif von bis zu 50% ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen. Auch im durchgeführten Hausratversicherung Test für das aktuelle Jahr 2025 konnten bei den selben Leistungen Beitragseinsparungen von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erreicht werden. Um nicht unnötig zu viel bezahlen zu müssen, sollten Sie einen Hausratversicherung Vergleich 2025 durchführen. Neben vielen bekannten Markenanbietern, beinhalten vor allem die weniger bekannten Hausratversicherungen bei gleicher Leistung günstigere Preise.
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