Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung
Die Waldenburger Versicherung AG wurde im Jahre 2000 gegründet und hat sich seitdem in den Sparten Sach- und Haftpflicht wie beispielsweise die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung als Spezialversicherer am Markt etabliert.
Als kleines Unternehmen stehen wir für schlanke Organisation, schnelle Abläufe und kurze Entscheidungswege. Für die meisten Hausbesitzer stellt das Eigenheim vor allem die private Altersvororge dar. Daher sollte gerade für das Geschäftsgebäude ein optimaler Versicherungsschutz, welcher alle Gefahren und Risiken deckt im Vordergrund stehen.
Genau hier setzt die Waldenburger Versicherung an. Neben Ihrem kundenfreundlichen Service wird vor allem eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung zum Wohl des Versicherten in den Vordergrund gestellt. Ob durch hervorragende Leistungsangebote, oder die niedrigen Beiträge.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Geschäftsgebäudeversicherung
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Gebäudebestandteil im Sinne der Geschäftsgebäudeversicherung gelten. Bei den z.B. in Einbauküchen der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert zu betrachten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für diesen Versicherungszweig keine Musterbedingungen herausgegeben. Die Ausführungen beziehen sich deshalb auf unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen. Im Rahmen dieses Beitrages werden das mögliche Schadenpotenzial und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten der PV-Anlagen für Wohngebäude in der Geschäftsgebäudeversicherung dargestellt. Für Unternehmen, die PV-Anlagen in Form von Fassadenanlagen, sind risikospezifischen Besonderheiten der Anlage berücksichtigt.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen zur Geschäftsgebäudeversicherung. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Grundsätzlich sind in der Geschäftsgebäudeversicherung Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz für Geschäftsgebäude gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung (Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung abgedeckt.
Die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung erstreckt sich auch auf diese Anlagen. Außerdem gilt im Rahmen dieser Bedingungen der Versicherungsschutz erweitert für Rohre innerhalb versicherter Gebäude auf frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit führender Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch Frostschäden an den sonstigen Einrichtungen wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit versichert.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Geschäftsgebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen für die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung für ihre Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den AFB der Geschäftsgebäudeversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem versicherten Geschäftsgebäude stehenden Baum einschlägt und das Geschäftsgebäude beschädigen.
Die Sicherheitsmaßnahmen sind in der chemischen Industrie besonders ausgeprägt. Abhängig von Art, Eigenschaften und Menge der jeweils zu handhabenden Stoffe wird über die Art des Prozesses und über die Sicherheitsmaßnahmen entschieden. So beginnt der Schutz durch die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung von Gebäuden und Anlagen gegen extreme Witterungseinflüsse sowie Erdbeben schon während der Bauplanung. Dazu können ausgewertet werden Gutachten über klimatische Besonderheiten des Landes, Gutachten über den Grad der Erdbebengefährdung.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Geschäftsgebäudeversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile für weitgehende Beweissicherung sorgen.
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Weitere Informationen über die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung
Gegründet wurde die Waldenburger Versicherung im Jahr 1999 und begann im Jahr 2000 aktiv mit ihrem Geschäftsbereich in den Bereichen Sachversicherungen (unter anderem auch die Geschäftsgebäudeversicherung), dem Haftpflicht- und Unfallversicherungsgebiet. Im gleichen Jahr folgte die Einführung eines neuartigen Deckungskonzeptes, die Multi Risk Police für klein- und mittelständische Handwerksbetriebe.
2005 entwickelte die Waldenburger eine Spezialdeckung für Photovoltaikanlagen und seit 2010 begann die Geschäftstätigkeit der gewerblichen und industriellen Geschäftsgebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und andere Sachversicherungen. Die Bestandskunden der Waldenburger geben für das gesamte Versicherungskonzept eine positive Bewertung ab und sind von den Leistungen überzeugt.
Denn jeder Immobilienbesitzer, ob für das kleinere Einfamilienhaus, die große Villa auf dem Land, das eigene Feriendomizil, oder Eigentümer und Verwalter eines Mehrfamilienhaus. Es sollte niemand auf die bestmögliche Absicherung seiner Geschäftsgebäude verzichten.
Geschäftsgebäudeversicherung
Die Geschäftsgebäudeversicherung deckt nach den VGB 2008 folgende Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Leitungswasser: Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden Sturm: Sturm, Hagel. Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Geschäftsgebäude Versicherung weiterer Elementarschäden in der Geschäftsgebäudeversicherung (BWE 2008) können auch folgende Schäden gedeckt werden: Überschwemmung des Versicherungsortes Rückstau, Erdbeben.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes zur Geschäftsgebäude Versicherung sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Geschäftsgebäude Versicherer die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Infos zur Geschäftsgebäudeversicherung
Der Versicherungsbedarf für Geschäftsgebäude besitzer haben individuelle Vorsorge durch Versicherungsschutz wie alle anderen Personen zu treffen, soweit es allgemeine Risiken wie z. B. Tod oder Verletzung bei Unfällen betrifft. Darüber hinaus ruft der Haus- und Grundbesitz zusätzlichen Versicherungsbedarf hervor, der zum einen die Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zum anderen die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter betrifft. Demnach kann man bei den grundstücksbezogenen Versicherungen unterscheiden.
Die Geschäftsgebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Geschäftsgebäude Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen betreffen.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden am Geschäftsgebäude, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Geschäftsgebäudeversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren am Geschäftsgebäude fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte Geschäftsgebäude und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Dadurch soll eine mögliche Doppelversicherung vermieden werden, wenn der Mieter eine Hausratversicherung unterhält, durch die diese Sachen teils oder deckungsgleich mitversichert sind. Aber auch insoweit ist bei Bedarf (z.B. wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass die Sachen nach Beendigung des Mietverhältnisses im Geschäftsgebäude verbleiben sollen) einzelvertraglich der Einschluss in die Geschäftsgebäudeversicherung möglich. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Geschäftsgebäudeversicherung
Sengschäden - Aus der Definition des Brandbegriffs ergibt sich, dass Sengschäden im Geschäftsgebäude nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, wie die VGB klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Geschäftsgebäudeversicherung gewährt im Rahmen der einzelnen Versicherungszweige Leistungen bei Eintritt bestimmter Ereignisse am Geschäftsgebäude, z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Krankheit oder Tod. Der Vereinbarung von Versicherungsschutz liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Einzelne für sich selbst diesen Schutz kaum sicherstellen kann, da er meistens nicht das Kapital z. B. zum Wiederaufbau seines abgebrannten Hauses sofort aufbringen kann. Die Mittel für die Versicherungsleistungen werden von den Versicherten durch Prämien aufgebracht.
Indes bieten die Geschäftsgebäude Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Geschäftsgebäude zutreffend beantwortet.
Allgemeines rund um das Thema Geschäftsgebäudeversicherung
Geschäftsgebäude Zubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Geschäftsgebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden am Geschäftsgebäude war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen des Geschäftsgebäude Versicherers durch entsprechende Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Dieses Finanzierungsverfahren nennt man Versicherungsprinzip. Versicherungsschutz schon zu Beginn. Die Geschäftsgebäudeversicherung gewährt von Beginn an den vereinbarten Versicherungsschutz, ohne dass der Einzelne die im Versicherungsfall benötigten Mittel angespart haben muss. Der Geschäftsgebäude Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlung einen Rechtsanspruch darauf.
Nützliche Informationen über die Geschäftsgebäudeversicherung
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN richtet sich bei zerstörten Geschäftsgebäude oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei Versicherung zum Zeitwert / Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich des Geschäftsgebäude für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt. Mögliche Schäden sind im Rahmen der Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des 100.000 Dächer Solarstrom Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht.
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Geschäftsgebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung besteht nunmehr auch in der Geschäftsgebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden am Geschäftsgebäude durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Empfehlungen und Tipps
Die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge im Geschäftsgebäudeversicherung Preisvergleich. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die Waldenburger durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise Finanztest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen, wie diese auch durch die VHV Geschäftsgebäudeversicherung gewährleistet werden.