AVB - VGB 88 - Wohngebäudeversicherung
Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB - VGB 88) zur Wohngebäudeversicherung wurden unverbindlich aufgestellt und bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung
abweichender Klauseln.
Soweit in diesen Versicherungsbedingungen die Deckung von Schäden aufgrund bestimmter Ereignisse ausgeschlossen wird, steht es jedem Versicherer frei, die
Deckung auf diese Schäden auszudehnen. Entsprechendes gilt für Regelungen über die Voraussetzungen der Deckung bestimmter Risiken. Auch hier steht es jedem
Versicherer frei, auf diese Voraussetzungen zu verzichten. Soweit diese Versicherungsbedingungen die Gesamtdeckung verschiedener Risiken vorsehen, steht es
jedem Versicherer frei, getrennte Deckungen anzubieten.
Übersicht und Auswahlmenü
- § 1 Versicherte Sachen
- § 2 Versicherte Kosten
- § 3 Versicherter Mietausfall
- § 4 Versicherte Gefahren und Schäden
- § 5 Brand - Blitzschlag - Explosion
- § 6 Leitungswasser
- § 7 Rohrbruch - Frost
- § 8 Sturm - Hagel
- § 9 Nicht versicherte Gefahren und Schäden
- § 10 Gefahrenumstände bei Vertragsabschluß und Gefahrenerhöhung
- § 11 Sicherheitsvorschriften
- § 12 Versicherung für fremde Rechnung
- § 13 Gleitende Neuwertversicherung (Versicherungswert und Versicherungssumme 1914)
- § 14 Neuwert - Zeitwert - Gemeiner Wert
- § 15 Entschädigungsberechnung
- § 16 Unterversicherung - Unterversicherungsverzicht
- § 17 Entschädigungsgrenzen
- § 18 Mehrfache Versicherung
- § 19 Prämie - Beginn und Ende der Haftung
- § 20 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall
- § 21 Besondere Verwirkungsgründe
- § 22 Sachverständigenverfahren
- § 23 Zahlung der Entschädigung
- § 24 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall
- § 25 Zurechnung von Kenntnis und Verhalten
- § 26 Schriftliche Form - Zurückweisung von Kündigungen
- § 27 Agentenvollmacht
- § 28 Gerichtsstand
- § 29 Schlußbestimmung