gebaeudeversicherung.mobi Auswahlmenü
Wohngebäudeversicherung - VGB 2000 Wert 1914 - § 7 Rohrbruch - Frost

VGB 2000 Wert 1914 - § 7 Rohrbruch - Frost

Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung VGB 2000 Wert 1914 - § 7 Rohrbruch - Frost.

WohngebäudeversicherungWohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung - Beiträge online berechnenBeiträge online berechnen Wohngebäudeversicherung - Anbieter und Leistungen vergleichenAnbieter und Leistungen vergleichen
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Wohngebäudeversicherung

VGB 2000 Wert 1914 - § 7 Rohrbruch - Frost

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt in der Wohngebäudeversicherung folgendes:
1. Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
a. der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen),
b. der Warmwasser- oder Dampfheizung,
c. von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
d. von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb eines Gebäudes gilt nicht der Bereich zwischen den Fundamenten unterhalb des Gebäudes.
2. Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch versichert Frostschäden an
a. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) oder ähnlichen Installationen,
b. Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
c. Sprinkler- oder Berieselungsanlagen.
3. Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.
4. Der Versicherungsschutz gegen Rohrbruch erstreckt sich nicht auf Schäden
a. durch Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser (siehe § 6 Nr. 1) den Erdfall oder Erdrutsch verursacht hat,
b. an versicherten Sachen (siehe § 1), soweit die Gebäude noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind,
c. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (siehe § 4 Nr. 1a und § 5),
d. Sturm, Hagel (siehe § 8).



Seite zurück

Hausratversicherung
Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon ab 1,49 € monatl.

Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.

Gasanbieter
Gasanbieter
Jetzt bis 280,- € sparen

Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.

Stromanbieter
Stromanbieter
Jetzt bis 350,- € sparen

Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.


^